2006-03-10 12:48:46

Deutschland: Lehmann übt Kritik an Föderalismusreform


RealAudioMP3 Bundestag und Bundesrat beraten heute erstmals über die Föderalismusreform. Die katholischen Bischöfe haben weiter Bedenken. Streitpunkte sind nach wie vor die geplanten Kompetenzzuwächse der Länder unter anderem bei den Themen Bildung, Umwelt und Strafvollzug. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hatte die Pläne kritisiert und bei Bildungsfragen vor einem zu hohen Niveauunterschied zwischen den einzelnen Bundesländern gewarnt. Lehmann äußerte jetzt auch Bedenken in Sachen Strafrecht:
„Wir haben eben eine Sorge, dass bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs in den Ländern die verschiedenen Standards unterschiedlich werden könnten; das bringt dann auch Probleme im Blick auf die Gerechtigkeit. Es könnte sein, dass die Wege, die man geht, sich viel zu sehr auseinander entwickeln. In einzelnen Bundesländern will man oder hat man schon den Strafvollzug in private Hände gegeben. Es geht auch darum, dass verschiedene Wege der Sicherung gegangen werden, etwa mit Fußfesseln. Das ist ja nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern das bedeutet auch, dass die Gestalt des Strafvollzugs sich ändert.“
Dieses Gebiet sei besonders sensibel. Es müsse gelingen, bundesweit verbindliche Absprachen zu treffen. Lehmann betonte: Keinesfalls lehnten die Bischöfe die ganze Föderalismusreform ab, schließlich sei die katholische Kirche in Deutschland auch eher föderal organisiert,
„ohne dass das sozusagen nur eine Kopie der staatlichen Strukturen wäre. Wir haben in Deutschland verglichen mit anderen Ländern eine relativ hohe Autonomie der Diözesen und sind längst nicht so zentralkirchlich veranlagt, wie das etwa in Italien oder Frankreich der Fall ist und es von Paris oder Rom sehr starke Bestrebungen gibt, zentrale Verwaltungen durchzuführen. Insofern profitieren wir auch für die bunte Vielfalt des Lebens in den Diözesen von dieser föderalen Struktur und können nicht radikal dagegen sein.“
Vergangenen Montag hatten Bundeskabinett und die Ministerpräsidenten grundsätzlich grünes Licht für die Reform gegeben. Bund und Länder sprechen von der größten Grundgesetzänderung seit 1949. Im Bundestag wie im Bundesrat ist dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
(rv 10.03.06 bp)








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