Auch in den katholischen Krankenhäusern Belgiens ist laut einer neuen Studie aktive
Sterbehilfe nicht ausgeschlossen. Vier Fünftel der katholischen Krankenhäuser und
noch etwas mehr katholischen Altenheime ließen in ihren Ethik-Richtlinien Euthanasie
in Ausnahmefällen zu, zitierte die Zeitung «De Standaard» heute aus der in der Fachzeitschrift
«Health Policy» veröffentlichten Studie. Nur ein kleiner Teil schließe dies grundsätzlich
aus. Die Ethik-Vorschriften der Krankenhäuser setzten zumeist voraus, dass alle Möglichkeiten
der sterbebegleitenden Palliativmedizin ausgeschöpft sind, bevor aktive Sterbehilfe
geleistet wird, so der Bericht. In der Regel werde Ärzten auch das Recht eingeräumt,
aus Gewissensgründen die Beteiligung an aktiver Sterbehilfe abzulehnen. Dann müssten
sie den Patienten aber verpflichtend an einen Kollegen überweisen. Die Studie beruht
auf Angaben aus dem Jahr 2003. Im Jahr zuvor hatte Belgien als zweites Land nach den
Niederlanden die aktive Sterbehilfe in Ausnahmefällen für zulässig erklärt. (kna
08.03.06 sk)