2006-03-08 13:06:19

Belgien: Aktive Sterbehilfe


Auch in den katholischen Krankenhäusern Belgiens ist laut einer neuen Studie aktive Sterbehilfe nicht ausgeschlossen. Vier Fünftel der katholischen Krankenhäuser und noch etwas mehr katholischen Altenheime ließen in ihren Ethik-Richtlinien Euthanasie in Ausnahmefällen zu, zitierte die Zeitung «De Standaard» heute aus der in der Fachzeitschrift «Health Policy» veröffentlichten Studie. Nur ein kleiner Teil schließe dies grundsätzlich aus. Die Ethik-Vorschriften der Krankenhäuser setzten zumeist voraus, dass alle Möglichkeiten der sterbebegleitenden Palliativmedizin ausgeschöpft sind, bevor aktive Sterbehilfe geleistet wird, so der Bericht. In der Regel werde Ärzten auch das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen die Beteiligung an aktiver Sterbehilfe abzulehnen. Dann müssten sie den Patienten aber verpflichtend an einen Kollegen überweisen. Die Studie beruht auf Angaben aus dem Jahr 2003. Im Jahr zuvor hatte Belgien als zweites Land nach den Niederlanden die aktive Sterbehilfe in Ausnahmefällen für zulässig erklärt.
(kna 08.03.06 sk)








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