2006-02-05 15:18:25

D: Rechtsexperte, Mohammed-Karrikaturen nicht strafbar


Auch Deutschland debattiert über die Karrikaturen und ihre Wirkung. Bundespräsident Horst Köhler hat einen Dialog zwischen den Kulturen und Religionen angemahnt. Jetzt müsse zum Ausdruck gebracht werden, "dass wir Respekt vor religiösen Gefühlen haben, aber Gewalt und Zerstörung nicht akzeptieren", sagte Köhler bei einem Treffen in Dresden mit sechs weiteren europäischen Präsidenten. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier appellierte heute Morgen auf der Münchner Sicherheitskonferenz an die die Regierungen islamischer Staaten, im Karikaturenstreit mäßigend einzuwirken. Noch gebe es keinen Kampf der Kulturen, jedoch seien der Islam und der Westen weiter vom Dialog entfernt als dies angestrebt und wünschenswert sei. Meinungs- und Pressefreiheit sind laut Steinmeier "elementare und unverrückbare Bestandteile der Demokratie". Er kritisierte die Herabsetzung anderer Kulturen und Religionen. Dies rechtfertige aber nicht den Aufruf zur Gewalt.
Was sagen die deutschen Gesetze? Nach Ansicht des Hamburger Rechts-Professors Karl-Heinz Ladeur geht der Begriff der Meinungsfreiheit sehr weit.
 
"Man darf fast alles sagen, aber wir haben eine besondere Vorschrift in Paragraph 166 des Strafgesetzbuches, in der die Beschimpfung von weltanschaulichen und religiösen Bekenntnissen bestraft wird, soweit sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist also eine Grenze."


Dazu gehörten massive Beleidungen, die durch kein Argument mehr nachvollziehbar und nicht mehr kommunizierbar seien. Kriterium ist nicht das Grad der Empfindsamkeit, sagt Ladeur. Dass sich Religionsangehörige angegriffen fühlen, muss für alle Beteiligten nachvollziehbar sein, nur dann ist ein Akt strafbar. Die Mohammed-Karrikaturen seien nach deutschem Recht kein Fall für den Staatsanwalt, meint Ladeur.


"Die brennende Lunte am Turban - das enthält ja eine gewisse Kritik an der Neigung zur Militanz, die ja nicht völlig abwegig ist. Da würde man von vornherein sagen: 'Das ist nicht beschimpfen'."

(rv/pm 05.02.06 bp)







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