2006-01-27 12:14:19

D: Ohne Schein keine Förderung?


Das Bayerische Verfassungsgericht hat die Popularklage eines Bürgers abgewiesen. Dieser hatte staatliche Förderung für katholische Schwangerenberatungs-Stellen erreichen wollen - auch wenn diese keine Beratungsscheine mehr ausstellen. Konkret betrifft das die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritas in Bayern, die mit ihrer Schein-Verweigerung einer Weisung von Papst Johannes Paul II. gehorchen. Die bayrischen Bischöfe drängten heute die Münchner Regierung, die Arbeit der Beratungsstellen anzuerkennen und "freiwillig in angemessener Weise" zu fördern. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Katholischen Büros Bayern: "Die Bischöfe vertreten die Auffassung, dass eine Mitfinanzierung der katholischen Beratungsstellen dem Schutzauftrag des Staates für das menschliche Leben entsprechen würde und angemessen wäre."
(pm 27.01.06 sk)







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