Das Bayerische Verfassungsgericht hat die Popularklage eines Bürgers abgewiesen. Dieser
hatte staatliche Förderung für katholische Schwangerenberatungs-Stellen erreichen
wollen - auch wenn diese keine Beratungsscheine mehr ausstellen. Konkret betrifft
das die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritas in
Bayern, die mit ihrer Schein-Verweigerung einer Weisung von Papst Johannes Paul II.
gehorchen. Die bayrischen Bischöfe drängten heute die Münchner Regierung, die Arbeit
der Beratungsstellen anzuerkennen und "freiwillig in angemessener Weise" zu fördern.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Katholischen Büros Bayern: "Die Bischöfe
vertreten die Auffassung, dass eine Mitfinanzierung der katholischen Beratungsstellen
dem Schutzauftrag des Staates für das menschliche Leben entsprechen würde und angemessen
wäre." (pm 27.01.06 sk)