Die französische Regierung will das 2005 verabschiedete «Gesetz zu den Rechten der
Kranken am Lebensende» präzisieren. Wie die Wochenzeitung «La Vie» berichtet, sollen
Durchführungsbestimmungen unter anderem festschreiben, dass ein Arzt mindestens einen
weiteren Mediziner hinzuziehen muss, bevor er eine lebensverlängernde Behandlung beendet.
Werde der Patient von Pflegern betreut, sollten auch sie in die Beratung eingeschlossen
werden. Der Arzt sei aber nicht verpflichtet, die Ärztekammer zu informieren. (kna
12.01.06 gs)