Die Europäische Union soll alle Vorsicht fahren lassen und sich nicht mit sekundären
Fragen beschäftigen, fordern Menschenrechtler und Kirchenvertreter. Hauptproblem sei
die Religionsfreiheit.
Seit drei Jahren diskutiert das Parlament in Ankara
über ein Gesetz über Eigentum und Besitz von Religionsgruppen. Das Gesetz wird als
Bedingung für einen EU-Beitritt betrachtet, doch die Regierung tut sich schwer damit,
meint Otmar Oehring, Türkeiexperte des katholischen Hilfswerks Missio. Der Staat müsse
zahlreiche Besitztümer zurückgeben, die er in den vergangen 70 Jahren an sich genommen
hat, oder Ausgleichgelder zahlen, vor allem an Christen und Juden. Um Religionsfreiheit
zu garantieren, so Oehring weiter, müsse die Türkei ihre Verfassung ändern. Der jetzige
Artikel 24 erlaube lediglich die Religionsausübung, nicht aber zu konvertieren oder
sich als Gemeinschaft zu organisieren. Der Sttat erkenne 160 Stiftungen oder Einrichtung
rechtlich an. Die katholische Kirche, die Protestanten oder auch die Zeugen Jehovas
sind nicht darunter. (bp 30.12.05 bp)