Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei in mehreren Fällen verurteilt.
Wegen Verletzung der Meinungsfreiheit sprachen die Richter einem türkischen Staatsbürger
1.000 Schadenersatz zu. Er war 1999 in der Türkei wegen Kritik an der Kurdenpolitik
verurteilt worden. Zudem sprachen die Straßburger Richter fünf Klägern Schadenersatz
zwischen 3.500 und 5.000 Euro wegen überlanger Untersuchungshaft zu. Die Kläger waren
zwischen 1995 und 2000 unter dem Verdacht festgehalten worden, mit verbotenen Organisationen
in Verbindung zu stehen. In zwei weiteren Fällen gab das Gericht Klägern Recht, die
von Staatssicherheitsgerichten verurteilt worden waren. Wegen der Beteiligung von
Militärs habe es sich dabei nicht um faire Verfahren gehandelt. (kna 23.12.05 hr)