Die geplanten Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht sind auch vom Ständerat gutgeheissen
worden. Nothilfe wird Abgewiesenen nur unter der Voraussetzung ihrer "Mitwirkung"
gewährt. Vorläufig aufgenommen wird, wer in der Heimat "konkret gefährdet" ist. Die
Schweizer Bischöfe zeigen sich enttäuscht über den Beschluss des Ständerats. Das Parlament
habe einen Weg gewählt, der in die falsche Richtung führe, meinte ein Bischofssprecher.
Die Schlussabstimmung in den Räten ist für den 16. Dezember vorgesehen. Abgewiesene
Asylsuchende erhalten mit der Asylgesetzrevision ohne Ausnahme keine Sozialhilfe mehr.
Die in der Bundesverfassung verankerte Nothilfe bekommen sie nur unter der Bedingung,
dass sie kooperativ sind und bei den Nachforschungen der Behörden in ihrem Fall mitwirken.
(kipa 14.12.05 sk)