Ärzte dürfen in Zukunft schwer behinderte oder todkranke Babys nach der Geburt töten.
Diese Form der Sterbehilfe bleibe zwar strafbar, werde aber nicht weiter verfolgt,
wenn sogenannte "Sorgfaltskriterien" eingehalten werden, heißt es in einer Mitteilung
der Aktion Lebensrecht für alle. Demnach müsse die medizinische Prognose für das Neugeborene
"aussichtslos" sein, das Kind also, so wörtlich, "unerträglich leiden". Auch müssten
die Eltern der Tötung zustimmen. Bisher durfte in den Niederlanden nur dann Sterbehilfe
geleistet werden, wenn ein ausdrücklicher Wunsch des Opfers vorlag. Das Mindestalter
betrug dabei 12 Jahre. (kathnet 12.12.05 dc)