Die nationale Ethikkommission will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)
lockern. Allerdings solle dies in einem genau definierten Rahmen geschehen, erklärte
das Beratungsgremium. Demnach könnte die Untersuchung von Embryonen erlaubt werden,
wenn bei den Eltern bekannte genetische Risiken für eine schwere Krankheit des Kindes
bestehen. Auch im Falle einer künstlichen Befruchtung dürfe der Arzt auf das PID-Verfahren
zurückgreifen. Die katholische Kirche lehnt PID scharf ab. (kipa 07.12.05 dc)