Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, hat eine einstweilige Verfügung gegen
das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" bewirkt. Das Landgericht Köln untersagte dem
Nachrichtenmagazin die Behauptung, Meisner habe bei einem Vatikan-Besuch versucht,
seine Nachfolge zu regeln. Benedikt XVI. habe sich aber geweigert, einen von Meisner
favorisierten Weihbischof zum Koadjutor zu machen. Die einstweilige Verfügung gegen
den "Spiegel" kam zustande, nachdem Kardinal Meisner eine eindesstattliche Versicherung
vorlegte, dass die aufgestellten Behauptungen falsch seien. (kölner stadtanzeiger
- online 05.12.05 sk)