Das Landgericht Köln hat dem Magazin «Spiegel» die weitere Verbreitung der Behauptung
untersagt, Kardinal Joachim Meisner habe bei einem Besuch im Vatikan versucht, seine
eigene Nachfolge zu regeln. Das Gericht gab damit heute dem Antrag des Kölner
Erzbischofs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Unter der Überschrift
«Abgeblitzt» hatte der «Spiegel» Ende Oktober berichtet, Meisner habe Papst Benedikt
XVI. dazu bewegen wollen, den von ihm favorisierten Weihbischof Rainer Woelki als
Koadjutor mit dem Recht auf Nachfolge einzusetzen. Dabei sei er aber beim Heiligen
Vater auf Widerstand gestoßen. Diese Darstellung war von zahlreichen Medien weiter
verbreitet worden. (kna 05.12.05 sk)