Die Tschechische Bischofskonferenz hat die vom Prager Abgeordnetenaus mehrheitlich
verabschiedete Gesetzesnovelle zum Kirchengesetz scharf kritisiert. Das Abgeordnetenhaus
hatte mit den Stimmen der regierenden Sozialdemokraten und der oppositionellen Kommunisten
eine umstrittene Novelle verabschiedet, die die Registrierung von Glaubensgemeinschaften
und deren Organisationen regelt. Vertreter der mitregierenden christdemokratischen
KDU-CSL kündigten eine Verfassungsklage an. Die Gesetzesnovelle mache es den Kirchen
und Religionsgemeinschaften "unmöglich, ohne Vormundschaft des Staates zu wirken":
Nach Auffassung der Tschechischen Bischofskonferenz steht dies im Widerspruch zu den
verfassungsmäßigen Rechten, wie sie im Grundrechtskatalog verbürgt seien. (kap
25.11.05 gs)