2005-11-23 10:14:20

D: Klagen gegen Sonntagsöffnung


Die beiden großen Kirchen wollen den verkaufsoffenen ersten Adventssonntag im schleswig-holsteinischen Neumünster gerichtlich verhindern. Ein Normenkontrollverfahren soll feststellen, ob die von der Stadt erteilte Genehmigung gegen das Ladenschlussgesetz verstößt. Das teilte die evangelische nordelbische Kirche gestern in Kiel mit. Es gehe nicht darum, Menschen in ihrer Freizeitgestaltung zu bevormunden, sagte Bischof Hans Christian Knuth. Christliche Feiertage dürften aber nicht kommerziellen Interessen geopfert werden. - Bundesweit dürfen Kommunen an vier Sonntagen im Jahr den Ladenschluss freigeben; der Dezember ist davon ausdrücklich ausgenommen. Sinn der Regelung ist nach kirchlicher Auffassung, den Advent von verkaufsoffenen Sonntagen frei zu halten; allerdings liegt der 1. Advent dieses Jahr noch im November.
(kna 23.11.05 hr)







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