Die beiden großen Kirchen wollen den verkaufsoffenen ersten Adventssonntag im schleswig-holsteinischen
Neumünster gerichtlich verhindern. Ein Normenkontrollverfahren soll feststellen, ob
die von der Stadt erteilte Genehmigung gegen das Ladenschlussgesetz verstößt. Das
teilte die evangelische nordelbische Kirche gestern in Kiel mit. Es gehe nicht darum,
Menschen in ihrer Freizeitgestaltung zu bevormunden, sagte Bischof Hans Christian
Knuth. Christliche Feiertage dürften aber nicht kommerziellen Interessen geopfert
werden. - Bundesweit dürfen Kommunen an vier Sonntagen im Jahr den Ladenschluss freigeben;
der Dezember ist davon ausdrücklich ausgenommen. Sinn der Regelung ist nach kirchlicher
Auffassung, den Advent von verkaufsoffenen Sonntagen frei zu halten; allerdings liegt
der 1. Advent dieses Jahr noch im November. (kna 23.11.05 hr)