Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen verstößt nicht gegen das Grundrecht auf
Religionsfreiheit. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute
in Strassburg. Es wies damit die Klage einer muslimischen Medizinstudentin zurück.
Die heute in Wien wohnende 32-jährige Frau war 1998 von der Universität Istanbul ausgeschlossen
worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch in der Universität abzulegen. Das Urteil
ist rechtskräftig. In der Türkei ist das Tragen des Kopftuchs in staatlichen Einrichtungen
wie Universitäten, Schulen oder dem Parlament seit den Reformen Atatürks in den 1920er
Jahre verboten. (rv 10.11.05 gs)