Arbeitgeber sollen von Bewerbern in der Regel keine medizinischen Gentests verlangen
dürfen. Das erklärte der Nationale Ethikrat in einer heute in Berlin vorgelegten Stellungnahme.
Fragen nach dem Gesundheitszustand und medizinische Untersuchungen seien lediglich
aufgrund eines konkreten Verdachts zulässig, um die notwendige Eignung zum Zeitpunkt
der Einstellung festzustellen. Arbeitnehmer dürften bei der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen
oder der
Verbeamtung nicht benachteiligt werden, nur weil sie ein Risiko
trügen,
eine bestimmte Krankheit zu entwickeln, heißt es in der Stellungnahme.