2005-08-16 13:35:55

D: Ethikrat, keine Gentests für Bewerber


Arbeitgeber sollen von Bewerbern in der Regel keine medizinischen Gentests verlangen dürfen. Das erklärte der Nationale Ethikrat in einer heute in Berlin vorgelegten Stellungnahme. Fragen nach dem Gesundheitszustand und medizinische Untersuchungen seien lediglich aufgrund eines konkreten Verdachts zulässig, um die notwendige Eignung zum Zeitpunkt der Einstellung festzustellen. Arbeitnehmer dürften bei der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen oder der

Verbeamtung nicht benachteiligt werden, nur weil sie ein Risiko

trügen, eine bestimmte Krankheit zu entwickeln, heißt es in der Stellungnahme.

(pm 16.08.05 bp)








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