Die Hartz-IV-Gesetze müssen in einigen Punkten nachgebessert werden. Das fordert der
Deutsche Caritasverband (DCV) Denn: Die neuen gesetzlichen Regelungen – die ja die
Langzeitarbeitslosen betreffen – benachteiligen nach Ansicht der Caritas bestimmte
Bevölkerungsgruppen unzumutbar. Wir haben nachgefragt bei Georg Cremer, dem Generalsekretär
des großen deutschen Wohlfahrts-Verbandes. Er sagt: „Unsere Unzufriedenheit
bezieht sich zum einen auf die Umsetzung von Hartz IV. Die Zahl der Fallmanager ist
weiterhin ungenügend, auch die Qualifikation der Fallmanager entspricht noch nicht
den Anforderungen. Wer Jugendliche oder Hilfsbedürftigen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
helfen will, braucht Beratungskompetenz und eine Grundqualifizierung zu sozialen Problemlagen.
Das ist häufig noch nicht gegeben. Es wird noch zu viel verwaltet und zu wenig qualifiziert
beraten.“ Die Rückmeldungen der Ortsverbände zeigen: Entgegen der Zusagen
der Bundesregierung müssen zum Beispiel doch viele Betroffene sehr schnell aus ihrer
alten Wohnung ausziehen – ohne realistische Aussicht auf etwas annehmbares Neues.
Oder: Schwangere und Alleinerziehend werden nur unzureichend unterstützt. Und: „Wir
haben ja nicht nur ein Problem der Vermittlung. Wir haben auch ein Problem, dass
es zu wenig Arbeitsplätze gibt. Personen ohne Berufsausbildung haben eine mehrfach
höhere Arbeitslosenrate als Personen mit Berufsausbildung. Wir brauchen mehr Jobs
für Geringqualifizierte und deswegen schlagen wir als deutscher Caritasverband vor,
dass die Lohnnebenkosten für Niedrigqualifizierte spezifisch abgesenkt werden und
zudem durch Kombilöhne Arbeit in diesem Bereich gefördert wird. Wir wollen, dass Arbeit
finanziert wird und nicht Arbeitslosigkeit.“ (rv 19.07.05 hr)