2005-05-31 12:30:47

Schweiz: Beichtgeheimnis bleibt


Priester dürfen auch künftig im Tessin bei Strafprozessen die Aussage verweigern - unter Hinweis auf das Beichtgeheimnis. Das hat das Tessiner Kantons-Parlament bestätigt. Es schmetterte mit 48 zu 14 Stimmen eine Initiative von SP-Grossrat Sergio Savoia ab. Dieser wollte, dass die Priester bei schweren Verbrechen vor Gericht von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden werden.

(kipa 31.05.05 sk)







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