Priester dürfen auch künftig im Tessin bei Strafprozessen die Aussage verweigern -
unter Hinweis auf das Beichtgeheimnis. Das hat das Tessiner Kantons-Parlament bestätigt.
Es schmetterte mit 48 zu 14 Stimmen eine Initiative von SP-Grossrat Sergio Savoia
ab. Dieser wollte, dass die Priester bei schweren Verbrechen vor Gericht von ihrer
Geheimhaltungspflicht entbunden werden.