Führende Ärzte haben an Innenministerin Liese Prokop appelliert, im neuen Asylgesetz
von der
Zwangsernährung für Schubhäftlinge Abstand zu nehmen. Das Mittel der
Zwangsernährung werfe Fragen des medizinisch-ethischen Selbstverständnisses auf. Nach
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sei eine Zwangsernährung
nur zulässig, wenn sie medizinisch unbedingt notwendig ist. Da die Schubhaft eine
Maßnahme im Verwaltungsverfahren und keine Strafe sei, erscheine es schwer vorstellbar,
dass "eine Zwangsernährung medizinisch notwendig ist, wenn sie durch andere Maßnahmen
verhinderbar wäre", so ein Ärzte-Appell. (kap 28.04.05 sk)