Papst Johannes Paul II. selbst hat geregelt, was nach seinem Tod und bis zur Wahl
seines Nachfolgers im Vatikan geschieht. Er schrieb es in seiner apostolischen Konstitution
'Universi Dominici Gregis" vom Februar 1994 fest.
Demnach hat zum jetzigen
Zeitpunkt bereit der Kardinal-Camerlengo, der Spanier Eduardo Martinez-Somalo, den
Tod festgestellt und die amtliche Todesurkunde ausgestellt. Außerdem hat der dem Papst
den Fischerring abgezogen, der später zerbrochen werden wird. Dabei waren der päpstliche
Zeremonienmeister Marini sowie der Sekretär und der Kanzlers der Apostolischen Kammer.
Martinez Somalo kommt es auch zu, Arbeitszimmer und Privatgemächer des Papstes zu
versiegeln. Der Camerlengo hat den Tod des Papstes zuerst dem Dekan des Kardinalskollegiums,
Kardinal Joseph Ratzinger, mitgeteilt. Dieser informiert alle Kardinäle, alle Botschafter
am Heiligen Stuhl und die Staatsoberhäupter. (rv 02.04.05 gs)