2005-03-29 13:16:10

Österreich: Vorsicht, Grauzonen


Für eine klare Definition der Reichweite einer Patientenverfügung haben sich kirchliche Fachleute mit Blick auf die bevorstehende Gesetzeswerdung ausgesprochen. Der Wiener Moraltheologe Günter Virt warnte als Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt vor "vielen gefährlichen Grauzonen" in der derzeitigen Gesetzeslage, "die weder Ärzten noch Patienten und Angehörigen zumutbar sind". So sei etwa unklar, was passiert, "wenn ein junger Mensch verfügt, dass er nicht
intensivmedizinisch behandelt werden möchte", und er hat einen Unfall. Könnte der Arzt das Leben retten und unterließe er dies, würde er seine ärztliche Pflicht sträflich vernachlässigen, so Virt. Um die Form und Verbindlichkeit einer Patientenverfügungen müsse jetzt ausführlich diskutiert werden.
(kap 29.03.05 sk)







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