Die Zeugen Jehovas in Berlin dürfen in Zukunft Religionsunterricht erteilen und Kirchensteuern
erheben. Diese Vorrechte hat eine Körperschaft öffentlichen Rechtes – und als solche
hat das Oberverwaltungsgericht Berlin die Zeugen Jehovas heute anerkannt.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es keine objektiven Anhaltspunkte
dafür gebe, dass die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu sei. Auskünfte von Familiengerichten
oder Schulpsychologen würden nicht belegen, dass „die Zeugen Jehovas eine Drucksituation
aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet“, sagte der
Vorsitzende Richter Jürgen Kipp. Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus,
weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse.
Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren durch die Instanzen, weil das Land Berlin den
«Zeugen» die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hatte.
Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde dann vom Bundesverwaltungsgericht
wieder an Berlin zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, die Religionsgemeinschaft
sei keine reale Gefahr für die Demokratie.
Die Zeugen Jehovas kündigten umgehend an, keine Kirchensteuer erheben zu wollen. Das
Recht, Releigionsunterricht zu erteilen, bleibt dem Richter zufolge unberührt.
Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde
beim Bundesverwaltungsgericht.
(netzeitung 24.03.05 gs)