Das war deutlicher, als man es ahnen konnte: Bei einer Anhörung im deutschen Bundestag
haben gestern nachmittag acht von elf Sachverständigen strikten Handlungsbedarf bei
der geltenden Praxis der Spätabtreibungen betont. Im Kern geht es ihnen um psychosoziale
Beratungen, die das Gesetz bei solchen Schwangerschaftabbrüchen nach der 23. Woche
derzeit gar nicht kennt. Christoph Strack, Korrespondent der Katholischen Nachrichten-Agentur,
berichtet aus Berlin
"Außerdem sollte das Arzthaftungsgesetz so geändert werden, dass die ärztliche
Haftung für ein Kind als Schaden endlich ausgeschlossen ist. Und mal wieder forderten
Experten eine bessere statistische Erfassung von Abtreibungen in Deutschland. Offiziell
gab es 2003 nur 217 Spätabtreibungen, aber viele halten diese Zahl für tatsächlich
viel höher. Hintergrund ist die Sorge, dassdie Spätabtreibungen auch als Folge der
vorgeburtliche Diagnostik zu einer wachsenden Diskriminierung ungeborenen behinderten
Lebensführen. Die Union fordert deshalb gesetzliches Handeln. Aber auch nach der Anhörung
ist es mehr als unsicher, ob nun etwas passiert. Die Bundesregierung und die rot-grünen
Koalitionsfraktionen erklärten gleich im Anschluss, eine Gesetzesänderung sei nicht
notwenig, trotz der Expertenaussagen."
(rv 17.02.05 hr)