2005-02-08 13:37:15

Vatikan: Instruktion über Nichtigkeitsverfahren


Dignitas Conubii - auf diesen Namen hört eine neue Instruktion, die heute im Vatikan vorgestellt wurde. Der genaue Titel des vatikanischen Dokumentes ist: "Instruktion, die ion diözesanen und interdiözesanen Gerichten verwendet werden soll, wenn in Ehenichtigkeitsverfahren entschieden werden muss". Es geht also in den lateinisch-italienisch und lateinisch-englisch erschienenen Paragraphen um die Behandlung von kirchenrechtlichen Prozessen, in denen geklärt werden soll, ob eine Ehe niemals zustande gekommen ist. Herausgeber des Buches, das etwa halb so dick ist wie das kirchliche Gesetzbuch CIC, ist der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten. Dessen Präsident, Kardinal Juliàn Herranz, erklärt das Warum dieses Dokumentes:
"Die grundsätzliche Motivation ist, dass ein Vademecum fehlte, ein Handbuch, das in einem einzigen normativen Buch alle Anweisungen und Gesetze sammelt, die Eheprozesse in kirchlichen Gerichten angehen. Und dann hat es auch den Zweck, dass wir über 20 Jahre nach der Verabschiedung des Codex des Kanonischen Rechts, der nach dem Konzil erschienen war, die gesamte Rechtsprechung, die Normen, alle authentischen Interpretationen, die Antworten des Höchsten Gerichts der Apostolischen Signatur, die Rechtsprechung der Rota und so weiter anfügen wollten."
Und den Inhalt der 308 Artikel der Instruktion erklärt Kardinal Herranz, dessen Unterschrift unter dem gesamten Text steht, so:
"Der Inhalt ist die gesamte Normativität, die das Warum dieser Prozesse regelt. Ich möchte eben unterstreichen, dass die kirchlichen Gerichte keine Ehen annullieren, sie schauen vielmehr, ob eine Ehe wirklich da ist, existiert. Das ist der Unterschied zu den staatlichen Gerichten in Ländern, in denen Scheidung erlaubt ist, die suchen nämlich nach der Annullierung einer Ehe. Man verwechselt das oft. Kirchliche Gerichte erklären die Nichtigkeit einer Ehe. Sie müssen sich der Wahrheit über die Ehe versichern, also, ob da ein Fehler da war, im Moment, als die Ehe geschlossen wurde, der diese Ehe ungültig macht und ob deshalb die Ehe tatsächlich nicht existierte. Diese Suche muss man natürlich in der notwendigen Schnelligkeit erledigen, denn die Rechtzeitigkeit in der Verwaltung der Gerechtigkeit ist ein Recht der Gläubigen."
(rv 8. 2. 05 lw)







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