Schweizer Juristen haben der katholischen Kirche vorgeworfen, mit innerkirchlichen,
nicht transparenten Verfahren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen.
Der Präsident des Schweizer Bundesgerichtshofs, Guisep Nay, wandte sich in einem Fachartikel
gegen eine Entscheidung des Vatikans, die auf Antrag des Ehemanns eine Ehe nach 15
Jahren für ungültig erklärt hatte. Infolge des Urteils hatte die Frau, die die Scheidung
eingereicht hatte, jeden Anspruch auf Unterhalt verloren. Damit verletze die Kirche
im Inneren Menschenrechte, die sie gegenüber Dritten immer wieder anmahne, kritisierte
Nay. Kritik übten Nay und andere Juristen auch an der international verbreiteten Praxis
des Vatikans, katholischen Theologen an staatlichen Universitäten die Lehrerlaubnis
zu erteilen oder zu verweigern. Dabei komme es häufig zu Ablehnungen ohne Begründung.
Dieses Vorgehen sei inakzeptabel. (kna/kipa 2. 2. 05 lw)