Irakische Christen haben derzeit kein Recht auf Asyl in der Bundesrepublik. Das geht
aus einem heute veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
hervor. Christen im Irak drohe derzeit kein solches Maß an Gefahr, dass ihnen politisches
Asyl gewährt werden müsste oder ein genereller Abschiebungsschutz erforderlich wäre.
Nach den verfügbaren Erkenntnisquellen gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte für
einen "Christenhass" im Irak, befanden die Richter. (kna 01.02.05 hr)