Es kann keine Ehe für nichtig erklärt werden, ohne dass ihre Nichtigkeit in einem
kanonischen Prozess als Wahrheit erwiesen wurde. Also: Nein zu falschen Beweisen.
Das hat Papst Johannes Paul II. heute vor den Richtern der Rota Romana unterstrichen.
Der Papst empfing das höchste Kirchengericht in Audienz und eröffnete so das neue
Juridische Jahr am Heiligen Stuhl.
Heute höre man immer wieder Stimmen, die im Namen pastoraler Notwendigkeiten dafür
plädierten, vollkommen missglückte Ehen für nichtig zu erklären. Prinzipiell geht
es dabei darum, dass man mit dem Ziel, eine Ehe für niemals existent zu erklären,
Gründe dafür sucht, was einem kanonischen Prozess entgegen steht. Auftrag des kirchlichen
Prozesses und der Richter ist immer die Suche nach der Wahrheit, das unterstrich der
Papst ausdrücklich. Oft seien diese Rufe nach schneller Erklärung der Nichtigkeit
einer gescheiterten Ehe verbunden mit Aufrufen, als Notbehelf den äußeren Anschein
eines Prozesses zu wahren, um so zu verschleiern, dass es zu keinem wirklichen Prozess
kam. Dass man dann hier nach Gründen sucht, mit denen man die Nichtigkeit einer Ehe
begründen kann, widersprecht grundlegenden Prinzipien der Normativität und des Lehramtes
der Kirche. Solche Verfahrensweisen sind kirchenrechtlich und moralisch gesehen von
sich aus schwer, so der Papst. Daher könnten sie auf keine Weise "die pastoral gültige
Lösung der Probleme sein, die sich aus der Krise der Ehe ergeben". Der Papst unterstrich
deshalb mit Nachdruck die Verpflichtung eines Richters zur Wahrheitssuche und ermahnte
die Rotarichter, keine Angst vor der Wahrheit zu haben. Und wörtlich "Der Richter,
der wirklich als ein Richter handelt, also in Gerechtigkeit, lässt sich nicht von
Gefühlen des falschen Mitleids noch von falschen Denkmodellen kondizionieren, auch
wenn diese in der Gesellschaft verbreitet sind."
Der Dekan der Rotarichter, Antoni Stankiewicz, unterstrich unterdessen in seiner Ansprache,
dass selbst staatliche Gleichstellungen von homosexuellen Lebensgemeinschaften mit
der Ehe diese nicht "gerecht" machen könnten.
(rv 29. 1. 05 lw)