2005-01-29 11:00:56

Deutschland: CDU will Freier von Zwangsprostituierten bestrafen


Es ist wohl eines der dreckigsten und schändlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann: Frauen und Kinder werden in ärmeren Ländern aufgegriffen, nach Deutschland gelockt und dort gezwungen, sich zu prostituieren. Und nicht nur das: Direkt hinter der tschechischen Grenze stehen Hunderte von jungen Frauen und Kindern, die dort auf die Männer mit den Euros aus dem Westen warten – die wenigsten von ihnen tun das freiwillig. Bisher ist es aber in Deutschland nicht strafbar, als „Kunde“ zu einer Prostituieren zu gehen, die aus Zwang ihrem Gewerbe nachgeht. Die CDU hat nun ein Gesetz in den deutschen Bundestag eingebracht, das das ändern soll, erklärt Siegfried Kauder, Berichterstatter in der Sache für seine Fraktion:
„Menschenhandel wird strafrechtlich sanktioniert auf der Angebotsseite, aber nicht auf der Nachfrageseite. Gäbe es die Nachfrage nicht, wäre auch das Angebot nicht da. Der Mann, der weiß, dass ein Mädchen der Zwangsprostitution zugeführt worden ist und das auch noch ausnützt, soll genauso bestraft werden wie der Menschenhändler, der dieses Mädchen in diese Situation gebracht hat. Das ist unsere Intention.“
Verfolgung ist natürlich nicht ganz einfach in diesem Milieu... Anzeigen wird es wahrscheinlich wenigere geben. Aber, sagt Siegfried Kauder, auch in anderen Gebieten wird mit Ermittlungen, mit V-Leuten und ähnlichem gearbeitet. Schwester Lea Ackermann ist Vorsitzende des Vereins Solwodi, der sich um ehemalige Prostituierte und Opfer von Menschenhandel kümmert. Sie hat schon lange ein solches Gesetz gefordert und findet es „absolut gut und richtig“, dass es nun verabschiedet werden soll:
„Für manche Leute ist es ja einfach wichtig, dass sie wissen, etwas ist verboten, um nachzudenken, ob es vielleicht auch etwas Schlechtes ist. Manche Leute benehmen sich ja so, als ob alles, was nicht verboten ist, auch erlaubt wäre.“
Die rot-grüne Bundesregierung hat fast keine Einwände zu diesem Gesetz, und so kann man wohl davon ausgehen, dass das Gesetz noch in der ersten Jahreshälfte 2005 verabschiedet wird.
(rv 29. 1. 05 lw)







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