Noch in diesem Monat werden die Schweizer Bürger in einem Referendum über ein Stammzellengesetz
abstimmen. Entgegen ihrer sonstigen Zurückhaltungen mit Wahlkampfempfehlungen haben
sich die Schweizer katholischen Bischöfe eindeutig gegen dieses Gesetz ausgesprochen.
Ein Kommentar des Medizinethikers Hans-Bernhard Würmeling:
Es ermöglicht die Entnahme von Stammzellen aus Embryonen, was deren Tötung bedeutet.
In der Auseinandersetzung über dieses Gesetz führen dessen Gegner darüber hinaus an,
es werde zum therapeutischen Klonen führen. Das ist falsch, weil jegliches Klonen
in der Schweiz (noch) verboten ist. Andererseits ist das richtig, weil die therapeutische
Anwendung der Ergebnisse der Stammzellenforschung mit Notwendigkeit auf die Verwendung
von Stammzellen zusteuert, die durch Klonen eines Embryos von dem zu behandelnden
Patienten gewonnen werden. Die Befürworter des Stammzellengesetzes möchten aber den
Ausdruck "Klonen" unter allen Umständen vermeiden, nicht nur weil Klonen verboten
ist, sondern auch, weil es eine breite Ablehnung gegen dieses Verfahren in der Bevölkerung
gibt. Darum sagen sie jetzt, Klonen sei gar keine Therapie (was richtig ist) und man
solle doch besser von Behandlung mit "Stammzellen aus Kerntransfer" oder "Therapie
mit reprogrammierten Zellen" sprechen. Das ist zwar dasselbe wie therapeutisches Klonen,
vermeidet aber das Wort Klonen und verschleiert die wahren Absichten. In jedem Fall
geht es nämlich darum, Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zu benutzen und damit
zu töten, im einen Fall sogenannte überzählige Embryonen und im anderen Fall durch
Klonen hergestellte Embryonen. Die Wortverdrehung ist geschickt und muß entlarvt werden.
(rv 5. 11. 2004 lw)