2004-11-06 15:31:25

Schweiz: Stammzellforschungsgesetz zur Abstimmung


Noch in diesem Monat werden die Schweizer Bürger in einem Referendum über ein Stammzellengesetz abstimmen. Entgegen ihrer sonstigen Zurückhaltungen mit Wahlkampfempfehlungen haben sich die Schweizer katholischen Bischöfe eindeutig gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Ein Kommentar des Medizinethikers Hans-Bernhard Würmeling:
Es ermöglicht die Entnahme von Stammzellen aus Embryonen, was deren Tötung bedeutet. In der Auseinandersetzung über dieses Gesetz führen dessen Gegner darüber hinaus an, es werde zum therapeutischen Klonen führen. Das ist falsch, weil jegliches Klonen in der Schweiz (noch) verboten ist. Andererseits ist das richtig, weil die therapeutische Anwendung der Ergebnisse der Stammzellenforschung mit Notwendigkeit auf die Verwendung von Stammzellen zusteuert, die durch Klonen eines Embryos von dem zu behandelnden Patienten gewonnen werden. Die Befürworter des Stammzellengesetzes möchten aber den Ausdruck "Klonen" unter allen Umständen vermeiden, nicht nur weil Klonen verboten ist, sondern auch, weil es eine breite Ablehnung gegen dieses Verfahren in der Bevölkerung gibt. Darum sagen sie jetzt, Klonen sei gar keine Therapie (was richtig ist) und man solle doch besser von Behandlung mit "Stammzellen aus Kerntransfer" oder "Therapie mit reprogrammierten Zellen" sprechen. Das ist zwar dasselbe wie therapeutisches Klonen, vermeidet aber das Wort Klonen und verschleiert die wahren Absichten. In jedem Fall geht es nämlich darum, Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zu benutzen und damit zu töten, im einen Fall sogenannte überzählige Embryonen und im anderen Fall durch Klonen hergestellte Embryonen. Die Wortverdrehung ist geschickt und muß entlarvt werden.
(rv 5. 11. 2004 lw)








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