Trotz der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Religion sind unter den Wahllokalen
für die US-Präsidentschaftswahlen am Dienstag besonders viele Kirchen und Synagogen.
Im US-Wahlgesetz gebe es keine Bestimmungen, die dies verbieten, berichtete die katholische
Nachrichtenagentur CNS. Im Bundesstaat Maryland könne der Wähler jedoch auf die Zuweisung
eines anderen Wahllokals bestehen. Zwar gebe es keine landesweiten Statistiken über
die Zahl der Gotteshäuser als Wahllokale. Diese Praxis sei jedoch vor allem in der
Umgebung des Weißen Hauses verbreitet. (cns)