Am 28. November wollen die Schweizer über das Thema Stammzellenforschung abstimmen.
Die Schweizer Bischofskonferenz weist in einem Flyer auf Gefahren hin. Dürfen aus
„überzähligen“ Embryonen Stammzellen für Forschungszwecke verwendet werden - ja oder
nein? Diese Frage stellt sich dem Stimmvolk. Für das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
ist die Sache klar: Nein zum Stammzellen-Gesetz. Denn wer Embryos zur Forschung verwendet,
der tötet damit menschliches Leben. Laut Bundesverfassung und Gesetz dürfen in der
Schweiz derzeit Embryos nur zum Zweck der Fortpflanzung "produziert" werden. Wird
ein Embryo künstlich, also in vitro, hergestellt, dann dürfen ihm keine Zellen entnommen
werden. National- und Ständerat sind jetzt aber für einen Einsatz von so genannten
"überzähligen" Embryos in der Forschung. Dagegen sperren sich die Initiatoren des
Referendums, jetzt unterstützt von den Bischöfen der Schweiz. (kipa 03.11.04 sk)