Eine Frau hat ihren unheilbar kranken Ehemann auf dessen Wunsch mit Tabletten vergiftet.
Das berichtet der Schweizer Tagesanzeiger. Ankläger fordern jetzt eine Gefängnisstrafe
von sieben Tagen. "Ich bin überzeugt, dass ich richtig gehandelt habe", erklärte die
55 jährige Frau dem Bezirksgericht Zürich. Im Sinne des Gesetzgebers ist aktive Sterbehilfe
strafbar. Der Einzelrichter muss nun prüfen, ob strafmildernde Umstände vorliegen. (pressemeldung
21.10.04 cs)