2004-10-21 14:37:36

Schweiz: Aktive Sterbehilfe


Eine Frau hat ihren unheilbar kranken Ehemann auf dessen Wunsch mit Tabletten vergiftet. Das berichtet der Schweizer Tagesanzeiger. Ankläger fordern jetzt eine Gefängnisstrafe von sieben Tagen. "Ich bin überzeugt, dass ich richtig gehandelt habe", erklärte die 55 jährige Frau dem Bezirksgericht Zürich. Im Sinne des Gesetzgebers ist aktive Sterbehilfe strafbar. Der Einzelrichter muss nun prüfen, ob strafmildernde Umstände vorliegen.
(pressemeldung 21.10.04 cs)







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