2004-10-13 15:14:34

Deutschland: Urteil stellt laut Schawan Ordenstracht nicht in Frage


Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schawan sieht das Tragen eines Ordensgewands im Unterricht durch das Bundesverwaltungsgericht nicht in Frage gestellt. Dieses habe nicht über das Tragen einer Berufskleidung von Ordensschwestern befunden, sagte die CDU-Politikerin in Stuttgart. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung im Kopftuchstreit im Juni nicht über die Rechtmäßigkeit von Ordenstrachten entschieden. Das Landesgesetz erlaube die Darstellung christlicher Traditionen. Sie gehörten zur Identität des Südweststaates. Im Urteil um die Klage der nicht übernommenen muslimischen Lehramtskandidatin Fereshta Ludin hießt es "Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten Regionen" kämen nicht in Betracht.
(kna 12.10.04 bg)







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