Deutschland: Urteil stellt laut Schawan Ordenstracht nicht in Frage
Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schawan sieht das Tragen eines Ordensgewands
im Unterricht durch das Bundesverwaltungsgericht nicht in Frage gestellt. Dieses habe
nicht über das Tragen einer Berufskleidung von Ordensschwestern befunden, sagte die
CDU-Politikerin in Stuttgart. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung im Kopftuchstreit
im Juni nicht über die Rechtmäßigkeit von Ordenstrachten entschieden. Das Landesgesetz
erlaube die Darstellung christlicher Traditionen. Sie gehörten zur Identität des Südweststaates.
Im Urteil um die Klage der nicht übernommenen muslimischen Lehramtskandidatin Fereshta
Ludin hießt es "Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten
Regionen" kämen nicht in Betracht. (kna 12.10.04 bg)