2004-10-13 15:13:20

Deutschland: Kopftuchverbot auch für Ordensgewänder


Muss das Ordenskleid raus aus deutschen Schulen? Nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wäre das in Baden-Württemberg geltende Verbot von islamischen Kopftüchern in der Schule auch auf den Schleier einer Ordensfrau anzuwenden. Die schriftliche Begründung dieses Entscheids wurde jetzt bekannt. Andere Bundesländer haben schon ein ähnliches Verbot erarbeitet oder sind dabei. Das Anliegen der Gesetze ist es meist, ein angeblich vor allem politisches Symbol wie das islamische Kopftuch aus der Schule zu entfernen. Aufgrund der Rechtslage könnte das aber nun auch katholische Ordensgewänder treffen. Der Bonner Verwaltungsrechtler Christian Hillgruber sagt, dass ein solches Verbot des Habits durchaus möglich sein könne. Und das unter Umständen gegen die Intention derjenigen, die das Gesetz machten. So wie im Gesetz in Baden-Württemberg:
Hillgruber 1

Die Bischöfe in Deutschland haben sich nie für das Kopftuchverbot ausgesprochen. Verfassungsrechtler Hillgruber meint, dass die Bischofskonferenz vielleicht von Anfang an die Sorge hatte, ein solches Verbot könne auch katholische Symbole und Kleidungsstücke treffen:
Hillgruber 2

Baden-Württemberg hat eine andere Erklärung abgegeben: der Habit einer Ordensfrau sei eine Berufskleidung und falle damit nicht unter das Gesetz, das ja von religiösen Symbolen spreche. Dem widersprach in der Süddeutschen Zeitung heute ein anderer Verfassungsrechtler, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde. Einen Habit als Berufskleidung zu bezeichnen, sei eine Beleidigung für Ordensfrauen, so Böckenförde. Eine Einkleidung stelle nämlich etwas ganz anderes dar, nämlich dass die Person sich ganz Gott geweiht habe.







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