Missbrauchsopfer, die von der Diözese Tucson in Arizona Geld erhalten wollen, können
noch bis 15. April kommenden Jahres ihre Ansprüche geltend machen. Anträge, die nach
diesem Termin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt werden. Das hat der Konkursrichter
festgelegt, und der Bischof von Tucson, Gerald Kicanas, hat dem zugestimmt. Die US-amerikanische
Diözese hat wegen der hohen Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern Konkurs angemeldet. (cns
12. 10. 04 lw)