Ordensfrauen dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr mit ihrem Ordenshabit an Schulen
unterrichten. Das hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Verbot
religiös motivierter Kleidung müsse für alle gelten, so die Richter. Baden-Württembergs
Kultusministerin Annette Schavan hatte im Schulgesetz nur islamische Kopftücher, nicht
christliche Symbole an Schulen verbieten wollen. (spiegel-online 09.10.04 sk)