Die Europäische Kommission mahnt mahnt die Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung
in nationales Recht an. Wie heute in Brüssel bekannt wurde, droht Deutschland und
fünf weiteren Staaten eine Klage, da sie noch keine entsprechenden Gesetze erlassen
haben. Die Richtlinien regeln beispielsweise, dass niemand an seinem Arbeitsplatz
wegen seiner Religionszugehörigkeit, seiner Alters oder wegen einer Behinderung benachteiligt
werden darf. Die angemahnten Staaten haben zwei Monate Zeit, auf die Ankündigung zu
reagieren, andernfalls klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. (KNA
19,.07.04 bk)