Ein Neu-Ulmer Lehrer muss weiter unter einem Kreuz im Klassenzimmer unterrichten.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg wies seine Klage gestern ab. Der Kläger
habe nicht glaubhaft machen können, dass er wegen des Kreuzes beim Unterrichten unter
"unzumutbarer Gewissensnot" leide, so ein Richter. (kna 15.07.04 gs)