Deutschland: Katholische Beratung muss gefördert werden
Beratungsstellen für Schwangere haben auch dann Anspruch auf staatliche Zuschüsse,
wenn sie keinen so genannten Beratungsschein ausstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht
entschieden. Damit gaben die Richter dem Sozialdienst katholischer Frauen Recht, der
gegen unterschiedliche Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geklagt
hatte. "Sehr froh" äußerte sich SkF-Generalsekretärin Gaby Hagmanns über das Urteil. "Es
ist natürlich mit dem Ausstieg der katholischen Beratzungsstellen aus dem System deutlich
geworden, dass im Bereich der Schwangerenberatung nicht jede Frau die in die Beratung
geht mit der Perspektive, sie will einen Beratungsschein bekommen. Also sehr viele
kommen aus ganz unterschiedlichen Problematiken, auch nach erfolgter Geburt, Probleme,
die im Kontext der Schwangerschaft stehen, und das wurde jetzt deutlich, dass nicht
einfach nur die Ausstellung des Scheines das Kriterium für die staatliche Förderung
ist." Das Gericht legte für die SkF-Beratungsstellen in Anlehnung an den Fördersatz
auf 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten fest. Darüber muss der SkF
jetzt neu mit den Bundesländern verhandeln: "Das hat natürlich mit den unterschiedlichen
Regelungen in den Budesländern zu tun. In Rheinland-Pfalz z.B. werden die katholischen
Bertaungsstellen auch schon in den letzten Jahren gefördert. Und das wird sich jetzt
zeigen. Es regelt sich auch am Bedarf. Es gibt eine Quote; 40.000 Einwohner - eine
Beratungsstelle. Und da müssen wir gucken, wo wir mit unseren Bertaungsstellen einen
zusätzlichen Bedarf abdecken können."