Das Kopftuchverbot an staatlichen Universitäten ist rechtens. Das hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jetzt entschieden, wie die Nachrichtenagentur
Reuters berichtet. Die Richter wiesen damit die Klage zweier Stdudenten zurück, die
das Verbot als Beschneidung ihrer religiösen Freiheit beklagt hatten. (reuters
29.06.04 hr)