Europa: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Kopftuchklage
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wird bald erstmals über die Zulässigkeit
eines Verbots des islamischen Kopftuchs entscheiden. Über die Klagen zweier türkischer
Studentinnen werde voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Monaten befunden,
sagte ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Die beiden Frauen
klagen in Straßburg, weil die Universität Istanbul männlichen Studtenten das Tragen
von Bärten und weiblichen Studenten das Tragen von Kopftüchern untersagt. Der Menschenrechtsgerichtshof
hatte die Verfahren im Juli 2002 für zulässig erklärt, nachdem ähnliche Klagen bislang
abgewiesen wurden. (kna)