Italien: Kirchenglocken sollen in angemessener Weise geläutet werden
Kirchenglocken sollen nur zu besonderen Anlässen geläutet werden. Das geht aus einem
Dokument hervor, das der Erzbischof von Genua, Kardinal Tarcisio Bertone, herausgegeben
hat. Bertone will damit verhindern, dass das Glockenläuten Anlass zu Ärgernis gibt.
Weiter ordnet er an, dass Kirchenglocken an Werktagen nicht länger als zwei, an Feiertagen
nicht länger als drei Minuten läuten dürfen. Ähnliche Aufforderungen waren bereits
im Jahr 1999 an die Kirchengemeinden ergangen. Die Formulierungen seien jedoch zu
vage gewesen, so der Kardinal. ADN / Kronos bro, 5.2.04