2004-02-05 16:48:15

Italien: Gemeinschaft Sant' Egidio fordert Änderung des Staatsbürgerrechts


Italienische Staatsbürgerschaft für neugeborene Kinder, deren Eltern seit mindestens zwei Jahren in Italien leben. Außerdem für Einwanderer, die bereits sechs Jahre in dem Land leben. Das fordert die katholische Basisgemeinschaft Sant'Egidio. Bei einer Pressekonferenz hat die Gemeinschaft diese Forderung heute unterstrichen. Nach italienischer Rechtslage bekommen bisher Einwandererkinder die Staatsbürgerschaft erst mit Erreichen der Volljährigkeit. Erwachsene Einwanderer können sie nach zehn Jahren in Italien beantragen. Für Mario Marazziti, Sprecher der Gemeinschaft Sant' Egidio, ist das "eines der restriktivsten Gesetze, die in der Europäischen Union gelten":

"Denn dieses Gesetz stammt noch aus einer Zeit, in der Italien ein Auswanderungsland war. Man wollte die italienischen Staatsbürger reintegrieren, die als Kinder von Auswanderern wieder nach Italien zurückkamen. So ist das auf dem Blutsrecht gegründet. Heute haben wir aber eine andere Wirklichkeit: Wir haben hunderttausende von Kindern, die in Italien geboren sind und hier aufwachsen, die hier in die Schule gehen - und die trotzdem vom Gesetz als Ausländer angesehen werden. Wir haben also einen neue Situation und müssen daher das Geburtsrecht verwenden!"







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