Italien: Gemeinschaft Sant' Egidio fordert Änderung des Staatsbürgerrechts
Italienische Staatsbürgerschaft für neugeborene Kinder, deren Eltern seit mindestens
zwei Jahren in Italien leben. Außerdem für Einwanderer, die bereits sechs Jahre in
dem Land leben. Das fordert die katholische Basisgemeinschaft Sant'Egidio. Bei einer
Pressekonferenz hat die Gemeinschaft diese Forderung heute unterstrichen. Nach italienischer
Rechtslage bekommen bisher Einwandererkinder die Staatsbürgerschaft erst mit Erreichen
der Volljährigkeit. Erwachsene Einwanderer können sie nach zehn Jahren in Italien
beantragen. Für Mario Marazziti, Sprecher der Gemeinschaft Sant' Egidio, ist das "eines
der restriktivsten Gesetze, die in der Europäischen Union gelten":
"Denn dieses
Gesetz stammt noch aus einer Zeit, in der Italien ein Auswanderungsland war. Man wollte
die italienischen Staatsbürger reintegrieren, die als Kinder von Auswanderern wieder
nach Italien zurückkamen. So ist das auf dem Blutsrecht gegründet. Heute haben wir
aber eine andere Wirklichkeit: Wir haben hunderttausende von Kindern, die in Italien
geboren sind und hier aufwachsen, die hier in die Schule gehen - und die trotzdem
vom Gesetz als Ausländer angesehen werden. Wir haben also einen neue Situation und
müssen daher das Geburtsrecht verwenden!"