2017-12-07 12:02:00

Österreich: „Ehe für alle“ bringt Kinder ins Hintertreffen


St. Pöltens Diözesanbischof Klaus Küng hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle bedauert. „Es schmerzt, dass sich die Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau nun nicht mehr im staatlichen Rechtsverständnis in ihrer Exklusivstellung als Keimzelle der Gesellschaft ausdrückt“, schreibt der in der Bischofskonferenz für Familienfragen zuständige Bischof am Donnerstag in einer Stellungnahme. Als Leidtragende des Urteils sah Küng die Kinder. 

Das Rechtsinstitut der standesamtlich geschlossenen Ehe werde mit dem Urteil nun „fundamental anders“ verstanden als bisher, befand der Familienbischof. „Es geht dabei nicht darum, die individuelle Lebensgestaltung der Menschen auf den Prüfstand zu stellen, es geht nicht darum, darüber zu sprechen wer wen liebt, sondern einzig um den Schutzcharakter, der der Verbindung von Mann und Frau zukommt.“ 

„Immer und ganz besonders“ gehe es dabei um die Kinder, „die aus dieser Verbindung entstehen können und die besonderen Schutz vor Willkür und Unsicherheit verdienen“, betonte der Familienbischof. Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter sei „maßgeblich für die Identität und Persönlichkeitsentwicklung notwendig“; im nunmehrigen Entscheid werde dieses Recht jedoch „als nachrangig zu einem Partikularinteresse gesehen“. 

Deutlicher geworden sei nun auch der Unterschied des staatlichen und kirchlichen Eheverständnisses, erklärte Küng: „Für die Kirche ist die Ehe zudem die Verbindung von Mann und Frau als Abbild des Schöpfers, die die Sexualität nicht willkürlich von Fortpflanzung trennt, sondern als ein Ganzes sieht.“ Dieses theologische Grundverständnis lasse sich nicht „wegdiskutieren“. 

(kap 07.12.2017 sk)








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