Die Deutsche Bischofskonferenz nennt die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Intersexualität „nachvollziehbar“.
Bischofssprecher Matthias Kopp sagte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur:
„Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung zu der binären Einteilung als Frau
oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche
Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem
Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt.“
Zu den Naturbedingungen gehöre jedoch, dass im Regelfall „die Zugehörigkeit zu einem
Geschlecht dem Menschen vorgegeben“ sei, so der Sprecher weiter. Eine positive Zuordnung
zu einem Geschlecht sei besser, als vollständig auf eine entsprechende Selbstaussage
zu verzichten.
Laut dem Urteil der deutschen Höchstrichter muss der Gesetzgeber im Geburtsregister
über männlich und weiblich hinaus demnächst einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen.
Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit sieben gegen eine
Richterstimme.
(kna 08.11.2017 sk)
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