2017-11-08 17:30:00

D: Urteil zur Intersexualität „nachvollviehbar“


Die Deutsche Bischofskonferenz nennt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Intersexualität „nachvollziehbar“. Bischofssprecher Matthias Kopp sagte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur: „Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung zu der binären Einteilung als Frau oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt.“

Zu den Naturbedingungen gehöre jedoch, dass im Regelfall „die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht dem Menschen vorgegeben“ sei, so der Sprecher weiter. Eine positive Zuordnung zu einem Geschlecht sei besser, als vollständig auf eine entsprechende Selbstaussage zu verzichten.

Laut dem Urteil der deutschen Höchstrichter muss der Gesetzgeber im Geburtsregister über männlich und weiblich hinaus demnächst einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit sieben gegen eine Richterstimme.

(kna 08.11.2017 sk)








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