2017-09-04 12:41:00

D: Früherer Verfassungsrichter zu „Ehe für alle" und Asyl


Schon vor dessen Beschluss am 30. Juni gab es viel Kritik am Gesetz über die sogenannte „Ehe für alle“. Nun schließt sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier an. Eine Ehe sei eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, so sehe es das Grundgesetz vor und auch das Verfassungsgericht. Ersterem schreibt er in dem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ „wertsetzende Grundsatzentscheidungen“ zu, an die man sich zu halten habe.

Die sexuelle Orientierung sei allerdings kein Grund für Diskriminierung, betont Papier, so habe das Gericht auch immer wieder bei steuerrechtlichen Fragen entschieden. Als Ehe, wie sie im Grundgesetz verankert ist, wurden eingetragene Lebenspartnerschaften dabei jedoch nie gesehen. Dennoch sei eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz aussichtslos, da kein Bürger in seinen Grundrechten verletzt werde.

Zur vielfachen Forderung nach Grundrechten für Kinder im Grundgesetz äußert sich der Jurist ebenfalls skeptisch. Kinder besitzen eigene Grundrechte, die von ihren Eltern treuhänderisch ausgeübt würden. Eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei also entweder reine Symbolik ohne jegliche Veränderung oder es müssten den Kindern mehr Rechte zugeschrieben werden, durch die gleichzeitig Eltern an Entscheidungsgewalt auch gegenüber dem Staat verlieren würden.

Auch zum Thema Asyl äußert sich Papier. Aktuelle Asylverfahren seien in der jetzigen Form „nicht tragbar“. Über Asyl müsse vor der Einreise entschieden werden, damit nicht „jedermann auf der Welt mit der bloßen Erklärung, einen Asylantrag stellen zu wollen, ein Einreise und damit faktisch ein Aufenthaltsrecht von nicht absehbarer Dauer erhält“. Gegen illegale Einreise helfe neben einem Einwanderungsgesetz die Beschränkung von Verfahren auf die Menschen, „für die das Asylverfahren gedacht ist".

(kna 04.09.2017 nh)








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