2017-08-22 12:47:00

Indien: Gericht verbietet „islamische Scheidung“


Der Oberste Gerichtshof hat die islamische Scheidung durch das Verstoßen der Frau verboten. Eine Ehe zwischen Muslimen galt in Indien bisher als geschieden, wenn der Mann drei Mal innerhalb kurzer Zeit das Wort „Talaq“ (Verstoßung) aussprach. „Was in der Religion Sünde ist, kann rechtlich nicht gültig sein“, erklärte das Gericht am Dienstag. Der Gerichtshof setzt sich zusammen aus einem Hindu, einem Christen, einem Muslim, einem Sikh und einem Zoroastrier.

Eine der Klägerinnen, Shayara Bano, begrüßte die Entscheidung des Gerichts als „historisch“ für muslimische Frauen. „Ich appelliere an das Volk, die Entscheidung des Obersten Gerichts zu akzeptieren und nicht zu politisieren“, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Premierminister Narendra Modi twitterte, die Entscheidung sei „historisch“. Familienministerin Maneka Gandhi bezeichnete das Urteil als „großen Schritt für die Frauen“.

Muslime machen etwa 14 Prozent der rund 1,3 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohner Indiens aus. Dies ergibt rund 180 Millionen Gläubige. Für sie gilt ein eigenes religiöses Personenrecht.

(ap/reuters/afp 22.08.2017 mg)








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