2017-06-29 13:48:00

Frankreich:Gesetz zu künstliche Befruchtung „braucht Dialog“


Die Französische Bischofskonferenz hat einen Dialog über die künstliche Befruchtung gefordert. „Der fehlende Konsens innerhalb der Ethikkommission zeigt, dass vor jeglicher Gesetzgebung ein Dialog gebraucht wird“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Bischofskonferenz. Am Dienstag hatte Frankreichs Ethikkommission sich dafür ausgesprochen, die künstliche Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen zu öffnen. Die Bischofskonferenz fordert eine Auseinandersetzung mit der Frage der Abstammung ohne einen Vater, der Nicht-Berücksichtigung des Kindeswohls, dem Spannungsfeld zwischen Medizin und gesellschaftlicher Nachfrage sowie den Bedingungen für künstliche Befruchtung.

Zudem sprach sich die Ethikkommission gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft aus und äußerte sich kritisch zur Konservierung von Eizellen junger Frauen. Die Bischofskommission macht in ihrer Erklärung darauf aufmerksam, dass die Öffnung der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare die Legalisierung der Leihmutterschaft im Rahmen der Gleichberechtigung von schwulen Paaren zur Folge haben könnte. Der Erzbischof von Rennes, Pierre d'Ornellas, hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Artikel der französischen Zeitung „Le Monde“ darauf aufmerksam gemacht, dass der Respekt für das Kind immer im Zentrum der Debatte stehen müsse. Darüber hinaus sei das Ansinnen lediglich eine Stellungnahme der Ethikkommission und noch kein Gesetz, so d'Ornellas. Eine Debatte müsse folgen.

2018 soll das Bioethik-Gesetz in Frankreich überarbeitet werden. Bisher ist die künstliche Befruchtung in Frankreich nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren gestattet. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich rund 60 Prozent der Franzosen dafür aus, die künstliche Befruchtung auch lesbischen Paaren zugänglich zu machen.

(kna 29.06.2017 fr) 








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