2017-04-07 15:06:00

Europäische Gerichtshof weist Klage gegen Sonderform der Kirchensteuer ab


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klagen von fünf protestantischen Christen gegen eine Sonderform der deutschen Kirchensteuer abgewiesen. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung sehen die Straßburger Richter bei der Berechnung und dem Einzug des sogenannten besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedenen Ehen keinen Verstoß gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte positive und negative Religionsfreiheit.

Diese Sonderform der Kirchensteuer betrifft Ehepaare, bei denen nur ein Partner einer Kirche angehört; bei einem sehr geringen Einkommen, muss keine reguläre Kirchensteuer gezahlt werden.  Kirchgeld macht nur einen sehr kleinen Anteil der Gesamtsumme der Kirchensteuereinnahmen in Deutschland aus. Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßten die Entscheidungen des Gerichtshofs. Jedes Kirchenmitglied solle „entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Kirche beitragen“.

(kna 07.04.2017 gbs)








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