2017-03-14 15:09:00

Europa: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein


Ein Verbot religiöser Zeichen wie Kopftuch oder Kreuzanhänger am Arbeitsplatz kann zulässig sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Ein allgemeines Verbot religiöser Zeichen stelle keine „unmittelbare Diskriminierung" dar, teilte der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg mit. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Arbeitnehmer des Unternehmens gleich behandelt werden, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu dieser oder jener Religion oder Weltanschauung. Auch müsse das Verbot ein „angemessenes" Mittel zur Erreichung eines Zieles sein, etwa der Neutralität im Umgang mit Kunden. Die EuGH-Richter veröffentlichten dazu ihre Urteile in zwei ihnen vorgelegten Rechtssachen. In beiden Fällen hatten Musliminnen geklagt, die ihre Stelle verloren hatten, weil sie am Arbeitsplatz auf das Kopftuch nicht verzichten wollten.

(kap 14.03.2017 gs)








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